Schweißer (m/w/d)* Flensburg - ID: 71735
- Kennziffer:
- 71735
- Abteilung / Organisationseinheit:
- PTT,CT CT Housing
- Vertragsart:
- Arbeitnehmerüberlassung
- Einsatzort:
- Flensburg - Krones AG, Deutschland
- Eintrittstermin:
- 07.10.2024
- Anzahl Stellen:
- 1
- Arbeitszeit:
- 3 Schichtsystem
- Bezahlung:
- EG 05 (ERA - IG Metall/Elektro)
- G-Untersuchungen/Anforderungen:
- G 20 (Lärm), G 25 (Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten), G 39 (Schweißrauche)
- Kontakt:
- ANUE.bewerbermanagement@krones.com
Aufgaben
- Schweißen von Schweißteilen, Schweißkonstruktionen und/ oder Verrohrungen nach Zeichnung und Arbeitsplan
- Anreißen, Heften, Ausrichten und Verschweißen von Teilen nach Zeichnung, ggf. Einebnen von Schweißnähten
- Einstellen und Anpassen von Schweißparameter; ggf. Festlegen von Schweißnahtfolge
Profil
- Abgeschlossene Ausbildung zum Konstruktionsmechaniker (m/w/d), Metallbauer (m/w/d), Schiffsbauer (m/w/d), Schweißer (m/w/d) oder vergleichbarer Ausbildung
- 2-3 Jahre Berufserfahrung wünschenswert
- Kenntnisse in den Schweißverfahren WIG (141) und/ oder MAG (135)
- Teamfähigkeit und zuverlässige Arbeitsweise
Notwendige Gesundheits- und/oder Eignungsuntersuchungen bzw. Spezifikationen:
Für die Nachweise und die Aktualisierung/en der Gesundheitsuntersuchungen ist alleinig der Arbeitgeber (=Verleiher) verantwortlich!
Bitte beachten: G Untersuchungen die Online durchgeführt werden, werden von der Krones AG nicht akzeptiert.
Notwendige Untersuchungen
- G20 Lärm
- G25 Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten
- G39 Schweißrauche
- Die Persönliche Schutzausrüstung (PSA, + Schweißhelm (in den Werken Freising und Flensburg mit "Fremdbelüftung")) muss durch den Verleiher gestellt werden und ist Voraussetzung für den Einsatz
Vorschweißpflicht!
- Vor einem möglichen Einsatz werden die externen Mitarbeiter von der Schweißaufsicht der Krones AG zum Vorschweißen eingeladen und deren Kenntnisse und Fähigkeiten überprüft.
Wichtige Informationen
Anmerkungen
Bewerbungen bitte immer mit vollständigem Lebenslauf, Schul- und Arbeitszeugnissen einreichen. Unvollständige Bewerbungen können leider nicht weiter bearbeitet werden!
Arbeitsgenehmigungen
Bei nicht EU-Bürgern muss die gültige Arbeitserlaubnis bzw. der aktuelle Aufenthaltstitel nachgewiesen werden.
Bitte um Beachtung
Die endgültige Eingruppierung in die Entgeltgruppe erfolgt in Abstimmung mit dem Fachbereich und HR Temporary Employment, in Abhängigkeit der Qualifikationen!
Mit der Abgabe eines oder mehrerer Angebote erklärt der Lieferant die grundsätzliche Bereitschaft der jeweiligen Bewerber(innen) für den angegebenen Einsatzort. Es gelten die Allgemeinen Einkaufs- und Bezugsbedingungen der Krones AG in ihrer aktuellen Fassung.
Haben Sie noch Fragen? Dann wenden Sie sich an den/die Ansprechpartner im Bewerbermanagement der Krones AG oder an: ANUE.Bewerbermanagement@krones.com
* Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf die gleichzeitige Verwendung genderspezifischer Sprachformen. Unsere Ausschreibung richtet sich an alle Interessenten.